Abrechnung nach privater Gebührenordnung GOZ für Privat und/oder Beihilfe-Versicherte
Neuregelung in unsere Praxis ab 1.1.2025
Liebe Patientin , lieber Patient ,
vielleicht haben Sie schon unser nochmals angehängtes Informationsschreiben zu
diesem Thema und der „Sachkosten-Laborpreisliste“ zur Kenntnis genommen
(ebenso finden Sie im Anhang die diesbezügliche Stellungnahme der
Zahnärztekammer Westfalen-Lippe). Falls nicht, hier nochmal eine kurze
Zusammenfassung der aktuellen Abrechnungsgrundlagen der privaten
Gebührenordnung GOZ.
Durch das politisch gewollte „Einfrieren“ der zahnärztlichen Gebührenordnung
auf dem Niveau zum Zeitpunkt des Erlasses (1988 !) bis heute, sind ein Großteil
der Gebührenpositionen der GOZ bezogen auf den „Durchschnitts-Faktor“ 2,3
deutlich schlechter bewertet als die gleichen Positionen in der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Dieses Missverhältnis ist dadurch entstanden, dass die gesetzlichen Gebühren in
Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Ärztevertretern jedes Jahr moderat
angepasst wurden (Grundlohnsummen-Steigerung).
Faktisch finanzieren also z.Zt. die gesetzlich Versicherten die Privatversicherten
mit! Das muss man sich klar vor Augen führen, verbreitete Meinung ist, dass
diese Tatsache genau umgekehrt wäre!
Angesichts der auch für Sie in allen Belangen spürbaren Teuerung und auch
deutlichen Lohnsteigerungen, ist ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Arbeiten zum
2,3fachen Satz nicht möglich. Beispiele sind im angehängten Infoschreiben
aufgeführt.(viele Privatversicherte haben übrigens die falsche Vorstellung, dass der
1,0fache Satz der gesetzlichen Gebühr entspricht…)
Die Gebührenposition der gesetzlichen Versicherung entspricht der Verordnung
gemäß den Qualitäts-Kriterien „ ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich“.
Sie möchten doch auch in Zukunft sicherlich mindestens „ausreichend“ behandelt
werden.
Wir möchten Ihnen auf jeden Fall weiterhin die Top-Qualität anbieten, die Sie von
uns erwarten können – zu einem fairen Honorar.
Sie würden von Ihrem Friseur auch nicht erwarten, dass er Sie zu den Preisen von
1988 bedient……
Deswegen sehen wir uns dazu veranlasst, ab 1.1.2025 grundsätzlich nicht mehr
unter dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Dies
bedeutet, dass viele Positionen der GOZ mit teilweise deutlich erhöhten
Steigerungsfaktoren (auch über dem „Schwellenwert“ 3,5facher Satz) berechnet
werden müssen. Dies bedarf Ihrer Zustimmung in Form einer schriftlichen
Vereinbarung gemäß §2 Abs.1 GOZ.
Die Grundlage dieses Vorgehens ist also die gesetzliche Gebührenordnung –
dazu hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass eine Abrechnung unter
dem Niveau der gesetzlichen Versicherung den Zahnärzten nicht zuzumuten sei.
Man folgte allerdings nicht dem Antrag der klagenden Zahnärzte auf Anhebung
der Grundlage der privaten Gebühren (der sog. „Punktwert“), sondern verwies
ausdrücklich auf die gesetzlich verankerte Möglichkeit der Vereinbarung der
Gebührenhöhe zwischen Patient und Behandler.
Wir werden also ab 1.1.2025 von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, dies betrifft
auch Kontrolltermine, kleinere Behandlungen wie Füllungen etc. Die Kostenpläne
für größere Behandlungen werden ab jetzt (1.10.24) schon auf dieser Basis erstellt.
Vorteil für Sie ist die Kostentransparenz, da die vereinbarten erhöhten Faktoren nicht
mehr erhöht werden können. Die vereinbarten Steigerungsfaktoren müssen im
Übrigen auch nicht weiter begründet werden. Auf Nachfrage ist das allerdings
möglich – als Serviceleistung unserer Verwaltung. Sie werden vor Ihren
Behandlungen mit von uns vorbereiteten Vereinbarungen über die anfallenden
Gebühren aufgeklärt.
Viele Tarife der Privatversicherer sind nicht auf die Abrechnung des Grenzwertes
„3,5fachen Satz“ begrenzt. Unser Tipp > überprüfen Sie Ihre Bedingungen, viele
Privatversicherer bieten auch die Möglichkeit eines kostengünstigen „Upgrades“ bis
zum 5fachen Satz oder sogar darüber hinaus an.
Bis sich der Punktwert ändert, haben wir keine andere Möglichkeit der Abrechnung –
die Ärztekammer ist übrigens dabei, ähnliche Kampagnen zur Abrechnung zu starten
wie die Zahnärzte. Ein Versicherungs-Check macht also durchaus Sinn!
Es tauchen sicherlich bei diesem neuen Vorgehen Fragen auf – jederzeit stehen Ihnen
unser Ärzteteam und die Abrechnungsabteilung zur Verfügung.
Wir hoffen sehr, dass wir Ihnen die Gründe für die veränderte Abrechnung
nachvollziehbar darstellen konnten und hoffen dafür auf Ihr Verständnis! Auch
in Zukunft möchten wir gerne für Sie mit unserer einzigartigen Verbindung
High-Tech-Zahnmedizin/Präventiv- und Umweltmedizin/Naturheilkunde da
sein!!!
A.QUA – Ganzheitliche Zahnmedizin Dr. Quast & Partner
Botschafter der Deutschen Mundgesundheitsstiftung
Gründungsmitglied des Gesundheitssenates Deutschland